Autor: Georg
Datum: 11.01.04 12:21
Hallo
Soweit ich weiss, kann jede Person, die rumänischer StA. war und deren
rum. StA. vor dem 22. 12. 1989 erloschen ist (im Regelfall nach flucht in den Westen) diese rum. StA. per Antrag wieder zurückbekommen.
Dies ist auch dann möglich, wenn der betreffende im Ausland lebt.
Aber jetzt wirds schwierig:
Das rumänische Gesetz hat nix dagegen, dass der betreffende seine
jetzige StA. behält.
Da ich nicht Deutscher sondern Öschi bin, kenn ich das deutsche StA-Gesetz nicht. Ich weiß nur, dass das deutsche StA. Gesetz normalerweise
keine doppelten StA. zulässt (außer man erwirbt beide bei Geburt, zb aus gemischten Ehen).
In Österreich muß man (§28 Staatsbürgerschaftsgesetz) sich zuerst
die Genehmigung holen, wenn man eine fremde StA. annehmen will sonst verliert man sie österreichische automatisch.
Ich nehem an, dass es in Deutschland eine ähnliche Möglichkeit gibt.
Jedenfalls würde ich keinesfalls die rumänische Annehmen bevor die deutsche Rechtslage nicht geklärt ist.
mfg
Georg
http://saturn.lunarpages.com/~uniset1/
unter diesem link ist das rum. Gesetz zu finden (leider nur auf rumänisch)
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