Autor: Joerg
Datum: 09.12.03 18:19
Hallo Thomas,
einfach durch Heirat kannst du deiner Freundin nicht die deutsche Staatsbürgerschaft "beschaffen", wohl aber eine (erstmal) befristete Aufenthaltsgenehmigung. Nach drei Jahren Ehe kann sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, was in der Regel noch ein weiteres Jahr dauert.
Überleg Dir aber gut, aus welchen Gründen du heiraten möchtest, allein die Heirat ist in Deutschland nicht ausreichend, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Ausländer können in Deutschland BaföG (§8 BaföG) bekommen, wenn sie mit einem Deutschen verheiratet sind. Deine Freundin bräuchte also nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, um BaföG zu erhalten.
Steht auch hier:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-fuer-auslaenderinnen.php
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