Autor: Steffen
Datum: 19.11.03 08:43
Hallo Günter,
das ist ein Misverständnis, ein Aufenthaltstitel muss mindestens ein Jahr vor der Heirat bestanden haben, aber kein Visum. Also Visum zählt nicht, aber Aufenthaltsgenehmigung etc. zählt.
Wir haben den Antrag auf Einbürgerung nach 2 Jahren Ehe gestellt und ca. 2 Monate später die Zusicherung bekommen. Meine Frau hatte vor unserer Heirat eine Aufenthaltsbewilligung (18 Monate).
Ich nehme an, dass das in ganz Deutschland gleich sein müsste, oder? In unserem Fall ist es in Bayern.
Viele Grüße,
Steffen
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