Autor: RolfI
Datum: 20.10.03 14:57
Hallo Allerseits,
Es gab hier im Forum schon einmal die Diskussion darüber, dass ein Rumäne, der hier das unbefristete Aufenthaltsrecht geniesst, dieses Recht automatisch verliert, wenn er mehr als 3 (oder waren es 6?) Monate aus der EU ausreist.
Nun ist die Frage: Gilt das nur, wenn der Wohnsitz hier aufgegeben wird (Ummeldung nach Rumänien) gilt es auch bei einer Ummeldung in ein anderes Drittland, oder gilt das auch, wenn z.B.
-eine Weltreise gemacht wird
-im Nicht-EU-Ausland studiert wird
-man dienstlich für eine absehbare, definierte Zeit im Ausland ist,
aber der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird?
Könnte es theoretisch sein, dass, wenn man von der Weltreise zurückkommt, und man die Aufenthaltsrechte wieder von vorne beantragen muss, wenn der Zöllner merkt, dass man länger als z.B. 6 Monate unterwegs war?
Vielen Dank für Eure Hilfe !!
Gruss Rolf
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