Autor: Rolfi
Datum: 17.10.03 09:23
Hallo allerseits,
doch, doch, das mit der doppelten Staatbrüberschaft geht schon,ist aber wohl wirklich sehr schwierig und nicht in jedem Falle möglich.
Der Haupt-Knackpunkt dabei ist, dass es bei Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft und somit der Ablegung der rumänischen nicht zu erheblichen finanziellen Nachteilen kommen darf.
Das ist der Fall, wenn der Rumäne in Rumänien Häuser und Grundstücke besitzt (Eigentümer ist).
Bekanntlich kann er als Nicht-Rumäne ja kein Grundstück besitzen. Somit ginge ihm das bei Ablegung der rumänischen Staatsbürgerschaft verloren.
Dies ist dann ein besonderer Härtefall und nach Prüfung hunderter von Unterlagen kann der deutsche Staat einer doppelten Staatsbürgerschaft zustimmen.
Es gibt da bestimmte Regeln, was ein "erheblicher" finanzieller Nachteil ist.
Es genügt also nicht, einfach zu sagen, man habe ca 2 qm Grundstück in Rumänien. Das recht bei weitem nicht aus.
Ich habe von einer Person gehört, die die ganze Prozedur ohne Rechtanwälte selbst organisiert und erfolgreich durchgestanden hat.
Dem rumänischen Staat ist es meiner Erfahrung nach egal, ob jemand ein oder zwei Pässe hat. Vielleicht ist es sogar ganzt offiziell - wie auch in anderen miest modernen Ländern - möglich
Gruss
Rolf
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