Autor: Frank Glück
Datum: 25.09.03 19:01
Hallo,
ich sehe, hier gibt es viele kompetente Leute, was dieses Thema angeht. Deshalb setze ich nun alle Hoffnung in Euch!
Meine rumänische Freundin hat sich leider auf eine falsche(?) Information einer Bekannten verlassen, nach welcher der Halbjahreszeitraum für die 90-Tages-Frist von neuem beginnt, wenn sie zwischendurch einen Aufenthalt in einem Nicht-Schengen-Staat (in ihrem Falle Ägypten) hatte. Nun ist sie offenbar schon seit 41 Tagen illegal in Deutschland. Was hat sie konkret zu befürchten, wenn sie
1. irgendwann in Deutschland aufgegriffen wird?
2. jetzt freiwillig und von selbst ausreist?
Könnte sie die Grenze im 2. Falle evtl. ohne größere Probleme passieren, nachdem sie Deutschland/Schengen ja immerhin freiwillig verlässt? Oder wird auch in diesem Falle (zur Prüfung oder warum auch immer) erst noch das ganze Prozedere einer Abschiebehaft eingeleitet? Nach einigen Beiträgen im Forum scheint mir, sie hätte dann sogar in Rumänien selbst noch irgendwelche Sanktionen zu befürchten, warum denn das? Wäre ein Wiedereinreiseverbot nach Deutschland (befristet oder nicht) in jedem Falle wirklich unausweichlich? Kann man in dieser Situation überhaupt noch daran denken, evtl. doch sofort nach der Ausreise ein deutsches Visum für sie zu erhalten, wenn man sie z.B. hier einstellen oder heiraten will? Oder - wenn selbst diese wahnwitzige Idee noch erlaubt sein möge: ist es unter Umständen nicht vielleicht sogar denkbar und möglich, eine Vorabbestätigung der hiesigen Ausländerbehörde zu erhalten, so dass sie gar nicht mal erst noch nach Rumänien zurück müsste, um von dort aus ein Visum zu beantragen?
Ich weiß, ganz schön verrückte Ideen, aber es muss doch irgendwas gehen, wenn (nach der 90-Tages-Regel) im Grunde noch nicht mal eine Visumspflicht besteht und sie ja wirklich nur versehentlich diese dämliche Frist überschritten hat ...
Für Eure schnelle Hilfe wär ich Euch wirklich unendlich dankbar!
Frank Glück
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