Autor: Volker aus Fürth
Datum: 18.10.10 20:02
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Für Bürger der neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist eine Beschäftigung in Deutschland nur möglich, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Arbeitsgenehmigung-EU erteilt. Sie benötigen für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz.
Nach Ablauf der jeweiligen Übergangfristen entfällt die Arbeitserlaubnispflicht für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakische Republik und Slowenien ab 01.05.2011 und für Bulgarien und Rumänien spätestens ab 01.01.2014.
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