Autor: Karpatenwolf
Datum: 27.07.03 18:54
Hallo,
stimmt soweit, aber Sie kann mit Ihrem Pass, sofern er nicht abgelaufen ist (mind. 6 Monate gültig für D) ohne weiteres hin- und herreisen.
Sie braucht außerdem eine rumänische Heiraturkunde, dazu brauchst die Deutsche Heiratsurkunde DIN A4, sowie Bescheinigung über die Namesänderung, und den Auszug aus dem Familienbuch - immer die Orginale in Kopie, sowie die dazugehörigen Übersetzungen in die rumänische Sprache (in RO übersetzt, sonst hast du Probleme bei den Ämtern) damit Sie später Ihren neuen Pass beantragen kann.
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