Autor: ani
Datum: 19.03.09 21:49
Es gibt da sicher keine Ausnahmeregelungen. Wenn ich beantragt habe, daß ich aus der rumänischen Staatsbürgerschaft entlassen werde - muß ich auch damit rechnen, daß ich tatsächlich aus der rumänischen Staatsbürgerschaft entlassen werde...
Daß die rumänischen Behörden nicht so arbeiten wie sie sollten - das steht dann wieder auf "einem anderen Blatt",
und daß man vorm EU - Beitritt noch die Entlassung aus der RO - Staatsbürgerschaft beantragt
Oder habt ihr das gar nicht gewußt, daß RO in die EU kommt ???
Worum gehts denn ? Der einzige Unterschied, den eine RO - Staatsbürgerschaft sinnvoll macht, ist ja wohl nur der Erwerb oder Besitz rumänischer Grundstücke, oder gibts da noch andere Vorteile (die mir bislang verborgen blieben) ?
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