Autor: c-wolf
Datum: 16.03.09 17:16
Diese Informationen liefert die zuständige Ausländerbehörde, es gibt mehrere Voraussetzungen, die Sprachprüfung ist nur eine davon.
Ausgehend von dein obigen Beitrag, würde ich dringend empfehlen, dass du dich mit der deutschen Sprache näher beschäftigst.
Die Satzstruktur lässt zu wünschen übrig, die Substantive werden GOSSGESCHRIEBEN und die Gramatik muss verbessert werden. Du kannst nicht mit eine deutsche vehreiratet sein, ich nehme an, er ist ein Mann, also ist es ein Deutscher - nur so, als kleiner Hinweis.
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
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