Autor: c-wolf
Datum: 11.12.08 13:59
Hi
Wirtschaftlich gesehen, hast du einen Anspruch auf Regress, da es sich um eine nicht erbrachte Leistung handelt.
In deinem Fall aber, ist es auch das öffentliche Recht, es handelt sich offensichtlich um Gebühren, die Leistung wurde wahrscheinlich erbracht, aber nach dem EU-Beitritt war kein Ergebnis mehr möglich.
Ich glaube kaum, dass dir irgendjemand ohne juristische Kenntnisse helfen kann, daher meine Empfehlung - wende dich vertrauensvoll an einem Anwalt, vzw. mit dem Schwerpunkt öffentliches Recht oder Verwaltungsrecht.
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
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