Autor: helmadler
Datum: 05.08.08 18:39
Jetzt nochmal an alle, die Probleme und Fragen mit ihrem Aufenthalt in Deutschland haben sollten.
Seit Anfang 2008 regelt das neue EU-Freizügigkeitsgesetz, das für alle rumänischen Staatsbürger Gültigkeit besitzt, die absolute Reisefreiheit und Freiheit der Wohnsitznahme. Das heißt, ihr könnt nach Deutschland ( oder Frankreich, Spanien, alle EU-Länder ) einreisen/reisen, und braucht keinen Aufenthaltstitel ( Aufenthaltserlaubnis oder Visum ) mehr.
Nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland müßt ihr zur Ausländerbehörde, um eine Freizügigkeitsbescheinigung abzuholen. Die bekommt ihr ohne Probleme. Diese Freizügigkeitsbescheinigung hat nur deklaratorischen Charakter, das heißt, hat die Person keine Bescheinigung, steht dies nicht unter Strafe.
Das arbeitsrechtliche regelt die Arbeitsgenehmigungsverordnung, kurz: ArGV.
Mehr gibt es hierzu eigentlich nicht zu sagen.
Infos im Internet: Freizügigkeitsgesetz-EU oder Arbeitsgenehmigungsverordnung suchen.
Grüße
Helmadler
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