Autor: helmadler
Datum: 05.08.08 18:18
Hallo Claudia,
wie Du auch schon mitbekommen hast, ist Rumänien jetzt mittlererweile in der EU, und damit gilt für alle rumänischen Staatsbürger das EU-Freizügigkeitsgesetz. Hier wird den Rumänen absolute Reisefreiheit und Wohnsitznahme in allen EU-Ländern zugesagt. Nur arbeitsrechtlich gibt es noch kleine Unterschiede.
Für Dich speziell heißt das, nachdem die Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist ( die
noch Gültigkeit besitzt ) , kann sich Dein Ex-Mann weiterhin in Deutschland aufhalten, egal wegen Familienzusammenführung, als Tourist oder sonst irgendetwas, denn er braucht keinen Aufenthaltstitel wie eine Aufenthaltserlaubnis oder Visum mehr.
Er ist jetzt EU-Bürger und darf reisen und wohnen in Europa wo er möchte.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Ansonsten schau mal im Internet nach dem Freizügigigkeitsgesetz EU.
Grüße
Helmadler
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