Autor: helmadler
Datum: 05.06.08 00:00
Hm, was meinst Du denn mit Aufenthaltsanzeige ?
Die ersten drei Monate benötigt Sie/Du erst mal gar nichts, dann solltest Du bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Freizügigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Diese Freizügigkeitsbescheinigung hat jedoch nur deklaratorischen Charakter, das heißt, sollte nach drei Monaten keine ausgestellt worden sein, ist dies nicht Bußgeld bewährt.
Geh mal ins Google und such das: Freizügigkeitsgesetz/EU. Da steht alles drin, was für die EU-Osterweiterung 2 Bürger (hier auch Rumänien), die in Deutschland leben wollen, wichtig ist.
Das arbeitsrechtliche regelt die Arbeitsgenehmigugsverordnung, kurz: ArGV
Vielleicht hilfts weiter, und lass dir bei der Ausländerbehörde bloß nichts aufschwatzen. Die haben deiner Freundin lediglich die Freizügigkeitsbescheinigung auszustellen.
Willkommen im vereinten Europa.
Gruß helmadler
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