Autor: helmadler
Datum: 16.03.08 22:55
Hallo,
die ganze Angelegenheit ist im neuen Freizügigkeitsgesetz/EU ( auch FreizügigG ) geregelt.
Nach §2 FreizügigG/EU bist Du als Rumänin ( egal ob du zur EU-Osterweiterung 2 der EU) gehörst,
in den europäischen Ländern freizügigkeitsberechtigt, d.h. freier Aufenthalt und freie Wohnsitznahme in irgendeinem der EU-Länder, unbegrenzt.
Hier wird jedoch auf § 4 FreizügigG verwiesen. Unter diesem Aspekt muß für ausreichend Krankenschutz und Existenzmittel gesorgt sein.
Der Aufenthalt könnte dir nur verwehrt werden unter den Umständen des § 6 FreizügigG. Demnach müßte ein schwerwiegender Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit vorliegen. Auch hier wird verwiesen auf Art. 39, Absatz 3 und Art. 46, Abs. 1 des Vertrages der europäischen Union. Was da drinsteht, weiss ich aber nicht.
Aber so wie sich das bei dir darstelt, trifft dies eher nicht zu. Wenn Du Internet besitzt, ließ mal bitte selber
das Freizügigkeitsgesetz durch. Zwecks arbeitsrechtlichem käme hier noch die Arbeitsgenehmigungsverordnung ( kurz ArGV ) hinzu.
Nach 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland solltest du bei der Ausländerbehörde eine Bescheinigung zum Aufenthalt ausstellen lassen. Haste keine und kannste keine vorweisen, ist dies aber nicht bußgeldbewährt, also kein Verstoß. Die Bescheinigung hat nur deklaratorischen Charakter.
Fazit:
Alles in allem, ist es nicht mehr so wie früher, daß die Ausländerbehörde das Sagen hatte, denn
jetzt besteht ein EU-Gesetz, innerhalb dem Du Freizügigkeit besitzt und fertig. 3 Monate zählt auch nicht, die Aufenthaltsdauer beträgt solange wie Du bleiben möchtest. Deshalb bekommst Du auch keinen Aufenthaltstitel mehr in Form eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis.
Das was bleibt ist ein Gang zur Ausländerbehörde nach 3 Monaten um die Freizügigkeitsbescheinigung abzuholen . Die kann dir nicht verwehrt werden, das ist aber auch alles was du bei der Ausländerbehörde machen mußt. Ansonsten tschüss und weg, und von wegen, Deutschland verlassen. Da gibt es mittlererweile auch schon Gerichtsurteile zu Gunsten der Freizügigkeitsberechtigten.
Vielleicht hilfts
Gruß Jesse
Nachricht bearbeitet (17.03.08 03:48)
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