Autor: koczinski
Datum: 16.08.07 07:46
Hallo liebes Forum,
lese schon geraume Zeit hier mit und hoffe, auch mir kann heute mal geholfen werden.
Es geht um Folgendes: ich bin rum. Staatsbürger (clarificarea positiv) , habe jedoch niemals einen rum. Pass besessen. Ich kam als unehelich geborenes Kind mit meiner Mutter nach Deutschland, war eingetragen in ihrem Pass, trug also auch ihren Familiennamen "R..."
In Deutschland angekommen haben meine Eltern 1977 geheiratet, in diesem Zuge hat mein Vater mich auch gleichzeitig als sein Kind anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt hiess ich dann "M....". Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung habe ich. Meine Geburtsurkunde lautet aber nach wie vor auf den Namen "R...", also den Mädchennamen meiner Mutter.
So, und jetzt kommts: für die Deutschen heisse ich laut Vaterschaftsanerkennung "M...", dieser Name steht auch in der Aufenthaltserlaubnis (unbefristet), mit eben diesen Papieren bin ich zum rum. Konsulat nach Bonn, um einen rum. Pass zu beantragen. Die haben mir nach kurzer Durchsicht die Mitteilung gemacht, dass die Namen auf Geburtsurkunde und Aufenthaltserlaubnis nicht übereinstimmen und ich deshalb keinen rumänischen Pass beantragen könne.
Alles was ich tun könne, wäre:
- die Deutschen dazu zu bewegen, die Aufenthaltserlaubnis auf den alten Namen "R..." umzuschreiben. Was die dazu gesagt haben, könnt Ihr Euch wahrscheinlich denken...
- Eine Umschreibung der Geburtsurkunde in Rumänien auf den neuen Namen "M...". Und dafür bräuchte ich eine Vollmacht, die ich meinem Onkel In RO schicken könnte. Dieser wäre bereit, den ganzen Kampf mit den Behörden für mich auszufechten.
Jetzt meine Fragen: wie sollte ich besagte Vollmacht ausarbeiten? Genau schreiben was er darf und was nicht? Wenn ich nicht weiss, was er dürfen soll...? Oder allgemein halten, quasi eine Generalvollmacht, alles zu tun, was in meinem Sinne ist? Wie formuliere ich das am Besten? Habe vor, das alles auf deutsch zu schreiben und erst in Rumänien durch ihn übersetzen zu lassen.
Weiterhin: kann mein bevollmächtigter Onkel für mich auch einen Pass in Rumänien beatragen oder muss ich da wie auf dem Konsulat in D persönlich zugegen sein? Wäre dann ja ein Abwasch.
Wiederum habe ich mir sagen lassen, dass ich mit meinem abgelaufenen Ausweisersatz das Land nicht verlassen dürfte. Mit einem nicht abgelaufenen allerdings auch nicht. Kann das stimmen? Wie komme ich dann (zumindest legal...) nach RO, um alles zu erledigen?
Ganz schön heftig diese Kiste, aber ich war schon immer ein wenig "schwierig"...
So, genug von mir, freue mich sehr über zahlreiche Ideen und Vorschläge! Gerne auch auf rumänisch, kein Thema.
Danke und schönen Tag allen!
koczinski
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