Autor: Tootsie
Datum: 26.06.07 08:31
Hier nochmal das Echo nach meinen inzwischen getätigten Anfragen diesbezüglich bei Ausw. Amt, Botschaft, ständiger Vertretung:
Anruf beim Auswärtigen Amt : - Antwort: Was? Ja! Nein! - Bestätigung, Beglaubigung .... brauchen Sie nicht! Gegenfrage: Steht aber so im Webauftritt Ihres Hauses ! Antwort: So? - da müssen Sie mal die Botschaft anrufen !
Anruf bei der rumänischen Botschaft: Antwort: Das gilt nur für rumänische Kinder ! - In den Infos des Ausw. Amtes steht es aber in den Einreisebedingungen für deutsche Staatsbürger. - Nein, nur für rumänische Kinder !
Anruf bei der ständigen Vertretung Rumäniens in D: Es ist nicht ganz klar, wie die Angelegenheit gehandhabt wird. Empfehlung: Vollmacht selbst schreiben und Unterschrift in der heimischen Pass- und Meldestelle leisten und beglaubigen lassen. Wenn man's ganz gut machen will, den Satz mit der EInverständniserklärung ins rumänische übersetzen (lassen). Notarielle Bestätigung nicht erforderlich; amtlicher Stempel der Pass- und Meldestelle wird genügen.
Alles klar jetzt ? - Ich hoffe, mein Ausflug endet nicht an der rumänischen Grenze - nach 19 Jahren RO-Abstinenz wollte ich wieder mal auf die Fagaras Berge.
Viele Grüße!
Nachricht bearbeitet (26.06.07 08:35)
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