Autor: raikus
Datum: 31.03.07 10:42
Hi,
das habe ich im Netz gefunden:
Zitieren:
Kann ich auch eingebürgert werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen?
§ 12 StAG
Grundsätzlich nein! Eine Zielrichtung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ist es, das Entstehen von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung nach Möglichkeit zu vermeiden. Für besondere Härtefälle gibt es jedoch auch Ausnahmeregelungen. Konkret gilt dies
* für politisch Verfolgte und anerkannte Flüchtlinge, bei denen auf Entlassungsbemühungen generell verzichtet wird,
* bei unzumutbaren Bedingungen für die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit; dazu gehören unzumutbar hohe Entlassungsgebühren oder Fälle, in denen der ausländische Staat entwürdigende Entlassungsmodalitäten praktiziert;
* für ältere Personen, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde und
* bei mit der Entlassung verbundenen erheblichen Nachteilen insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art.
Darüber hinaus gibt es für Einbürgerungsbewerber aus EU-Staaten eine spezielle Regelung:
Im Hinblick auf das Ziel der fortschreitenden europäischen Integration hat der Gesetzgeber eine spezielle Regelung getroffen: Bei Unionsbürgern wird nicht verlangt, dass sie vor der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn der andere EU-Mitgliedstaat im Gegenzug bei Einbürgerung von Deutschen ebenso verfährt. Deutschen, die sich in einem EU-Mitgliedstaat einbürgern lassen, wird über eine Genehmigung nach § 25 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes gestattet, die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten (Beibehaltungsgenehmigung).
Diese Regelung findet aktuell in Bezug auf die EU-Staaten Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakische Republik, Ungarn und Zypern Anwendung, bei den Niederlanden und bei Slowenien nur auf bestimmte Personengruppen.
Quelle: http://www.bmi.bund.de
In meinen Augen bedeutet dass das rumänische Staatsangehörige in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können ohne die rumänische aufgeben zu müssen.
Wir werden uns auf jeden Fall mit diesem Wissen an das Einwohnermeldeamt wenden ...
Viele Grüße, raikus
Viele Grüße
raikus (rum.-orth. Cristian)
Nachricht bearbeitet (31.03.07 10:45)
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