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Autor: Kaiser Wilhelm
Datum: 01.01.07 15:47
Staatsangehörigkeitsrecht ist eine innerstaatliche Angelegenheit die nix mit der EU zu tun hat.
Daher nein, die Bundesregierung ist nicht verpflichtet von bestehenden Voraussetzungen für das Staatsangehörigkeitsrecht abzurücken und wird das, lt.eigenen Aussagen auch nicht tun (auf absehbare Zeit).
Es gibt jedoch Sonderfälle in denen man theoretisch die alte Staatsangehörigkeit beibehalten kann. Ob dies realistisch ist, weiss wohl eher ein Anwalt.
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Ionanakonda |
01.01.07 12:21 |
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft nach EU Beitritt Neu |
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Kaiser Wilhelm |
01.01.07 15:47 |
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Wilhelm |
01.01.07 18:00 |
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Silvia2 |
07.01.07 14:35 |
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Silvia2 |
07.01.07 16:58 |