Autor: arogos
Datum: 20.06.11 08:54
Hallo Leon,
das mit der DRAHK ist auf jeden Fall keine schlechte Idee. Zur Aufenthaltserlaubnis: brauchst Du nicht, weiß nicht, wo Du das her hast aber EU Bürger brauchen keine. Du musst Dich nur anmelden, wenn Du länger als drei Monate im Land bleibst. Arbeitserlaubnis brauchst Du auch keine, sofern Du nicht angestellt werden willst. Was genau Du für eine Anmeldung einer SRLbrauchst, kann ich Dir nicht sagen, aber erstens gibt es da hier im Forum einiges und zweitens müsste das die Handelskammer sicher beantworten können, zumindest können die Dir einen Anwalt vermitteln - einen verlässlichen .
Das heißt Du kannst m.E. einfach hier her fliegen, Deine SRL anmelden (wenn Du weißt was Du brauchst und alles dabei hast) und Dich dann, falls Du länger als drei Monate am Stück im Land bleibst, anmelden.
Zur Anmeldung findest Du alles hier (was Du brauchst, wenn Du Dich mit welchem Grund [Selbsständigkeit, Arbeit, Studium etc.] anmelden willst):
http://ori.mai.gov.ro/detalii/pagina/ro/Inregistrarea-rezidentei/63
allerdings nur in rumänisch - aber da musst Du durch 
Falls ich was falsches geschrieben habe, bitte ich die anderen hier mich zu korrigieren (auch orthographisch ).
Gruß
arogos
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