Autor: cãlãtorul
Datum: 12.01.19 20:49
Hallo,
im Allgemeinen berechnen Banken für den Einsatz von Kreditkarten außerhalb des EURO-Raumes ein Auslandsentgelt. Durch die Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (später ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 924/2009) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Mitgliedstaaten, welche den Euro nicht eingeführt haben, selbst entscheiden, ob die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung auf ihre Währung finden sollen. In diesem Falle dürfen bei der Umrechnung der Landeswährungen dieser Länder in Euro und umgekehrt bei bargeldlosen Zahlungen Entgelte für die Umrechnung nicht erhoben werden. Von dieser Möglichkeit hatte zunächst nur Schweden Gebrauch gemacht. Zum 01.10.2012 schloss sich Rumänien dieser Regelung an. Entsprechend wurde mir für den Einsatz meiner damaligen Kreditkarte im Jahre 2012 in Rumänien kein Auslandsentgelt in Rechnung gestellt. Leider ist die damals von mir benutzte Kreditkarte nicht mehr am Markt. Die Bank, welche meine jetzt benutzte Kreditkarte herausgegeben hat, behauptet, dass diese Regelung nicht existiere. Leider kann ich die Veröffentlichung der entsprechenden Entscheidung Rumäniens nicht mehr im Internet finden. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand aus dem Kreis der Benutzer dieses Forum die Fundstelle für diese Entscheidung Rumäniens nennen würde.
Schon mal vielen Dank!
Gruß
cãlãtorul
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