Autor: KlausHH
Datum: 10.01.11 13:42
Sag Deiner Tante aber, dass sie sich von schlitzohringen Versicherungsvertretern nichts aufschwatzen lassen soll! Auch der ADAC ist, als einer der größten Versicherungsmakler in Deutschland, nicht neutral.
Ich habe zu diesem Thema im letzten Sommer recherchiert und folgenden Artikel für die "Karpatenrundschau" geschrieben:
Sicherheit mit Fallstricken
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist eine feine Sache. Sie gibt dem Menschen aus einem Staat der EU dieselben Rechte wie ein Krankenkassenmitglied des besuchten Land. Sie soll dazu dienen, rasch und unkompliziert zu ärztlicher Betreuung zu kommen. In den meisten EU-Ländern befindet sie sich auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte - wird also praktisch "mitgeliefert". In Rumänien wird sie einzeln ausgestellt und kostet 2 Lei.
Aber wieso dann "Fallstricke"? - Die Fallstricke sind die mangelden Informationen bei den Reisenden wie auch bei den Artzpraxen. Eigentlich ist alles eindeutig und in nationalen und europäischen Gesetzen festgelegt.
Gehen wir mal von einem Versicherten bei der Casa Naþionalã de Asigurãri de Sãnãtate aus, der Freunde oder Verwandte in Deutschland besucht und eine Magenverstimmung hat. Er wendet sich an die nächste Arztpraxis. Diese schaut erstaunt auf die Europäische Krankenversicherungskarte. Da man sie zum ersten Mal sieht, sagt man vorsichtshalber: da müssen sie bar bezahlen und sich von Ihrer Versicherung das Geld wiederholen.
Das darf nicht passieren, denn damit wird gegen geltendes Recht verstoßen. In jeder Arztpraxis sind die entsprechenden Merkblätter der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden. Darin steht, dass der Patient eine der gesetzlichen Krankenkassen zu benennen hat, z. B. die Ersatzkasse DAK. Am Besten nimmt man die Kasse der Freunde oder Verwandten, die man besucht. Wenn diese aber privat versichert sind, sollte man die AOK benennen, da diese wohl die meiste Erfahrung mit diesem Verfahren hat. Grundsätzlich kann jede Ersatzkasse (z. B. die DAK, Barmer usw.) und die Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen usw. benannt werden.
Gleichgestellt mit deutschen Versicherten heißt aber auch, dass man dieselben Pflichten hat. Dazu gehört der Quartalsbeitrag von 10 Euro, den man bei der ersten Behandlung im Quartal zu bezahlen hat. Falls man zu einem Facharzt überwiesen wird, sollte man gleich die Quittung für den Quartalsbeitrag vorlegen, denn dieser wird nur einmal erhoben. Bei verordneter Medizin muss man zwischen 5 und 10 Euro selbst bezahlen. Bei einer Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Tag. Ein Rücktransport nach Rumänien ist nicht abgedeckt und muss privat abgesichert werden.
Es ist also bei der Arztwahl darauf zu achten, dass es sich um einen Kassenarzt handelt. Dieser hat einen Vertrag mit den Krankenkassen und muss neben den deutschen Krankenversicherungskarten auch die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptieren. Wenn es trotzdem Probleme mit der Akzeptanz gibt, sollt man sich an die gewählte Krankenkasse bzw. an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Bei einem Notfall sollte man sich natürlich erst einmal um seine Gesundheit kümmern.
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