Autor: KlausHH
Datum: 10.08.10 12:50
Hier ein Artikel zum Thema aus einer Reisebüro-Zeitung:
Sorgenfrei mit dem Mietwagen unterwegs
von Kay P. Rodegra
Bei der Buchung eines Mietwagens im Urlaub lauern viele rechtliche Fallen. TravelTalk-Rechtsexperte Kay P. Rodegra klärt auf und liefert dem Counter damit jede Menge gute Verkaufsargumente.
Mobil sein auch am Urlaubsort – für viele Reisekunden ist das ein Muss. Manche Urlauber mieten gern direkt am Ferienort ein Auto, um etwas Geld zu sparen. Doch solch vermeintliche Schnäppchen können sich später als teurer Urlaubsspaß entpuppen, wenn es zum Schadensfall oder Ärger mit Autovermietern kommt. Also lassen Sie sich nicht rechtlich „überfahren“!
Ist es besser, in Deutschland zu buchen?
Das hat viele Vorteile. Zunächst einmal gilt deutsches Recht, und die Vertragsunterlagen sind auf Deutsch. Kommt es mit dem Mietwagenunternehmen zum Streit vor Gericht, findet das Verfahren in Deutschland statt. Ein weiterer Pluspunkt: Der Kunde bezahlt den Mietwagen in Deutschland. Viele Autovermieter verlangen am Urlaubsort eine Kreditkarte und eine Blanko-Unterschrift, das heißt, ein fester Betrag wird zunächst nicht eingetragen. Davon ist abzuraten, da es oft zu Ärger führt, wenn mehr als vereinbart abgebucht wird.
Was bringt es, den Mietvertrag über einen Veranstalter zu buchen?
Ist das Auto Bestandteil eines Reisevertrages, gelten die Gewährleistungsrechte des Reisevertragsrechts: Bei Mängeln ist also der Veranstalter Haftungsgegner. Das ist ein klarer Vorteil.
Was sollte im Vertrag stehen?
Es müssen alle relevanten Daten aufgenommen werden: die Dauer der Anmietung, der Fahrzeugtyp, vor allem aber Angaben über die freie Kilometerzahl, Kosten für Mehrkilometer, Überschreiten der Mietdauer, Vorschäden am Pkw und Versicherungen sowie die Info, wer das Fahrzeug fahren darf. Und wie bei allen Verträgen gilt: Unbedingt das Kleingedruckte genau lesen.
Welche Versicherung sollte man haben?
Für den Mietwagen ist es sinnvoll, eine Vollkaskoversicherung mit Diebstahlschutz abzuschließen. Hier gibt es im Schadensfall oft eine Selbstbeteiligung. Bei der Haftpflichtversicherung muss man – gerade wenn man im Ausland den Vertrag abschließt – unbedingt auf die Deckungssumme achten. Sie ist manchmal viel zu gering. In solchen Fällen sollten Kunden zusätzlich eine so genannte Mallorca-Police abschließen. Sie deckt die Differenz zwischen ausländischer und deutscher Deckungssumme. Diese Zusatzversicherung kann man schon in Deutschland abschließen.
Warum ist es problematisch, den Mietvertrag erst am Urlaubsort zu unterschreiben?
Die Verträge sind oft in der Landesprache oder in Englisch abgefasst. Sie enthalten allenfalls nur einzelne Vertragsklauseln in Deutsch. Der Kunde könnte also nicht alle Vertragspunkte verstehen. Das gilt besonders hinsichtlich des Versicherungsumfangs, der Eigenhaftung im Schadensfall und auch anfallenden Mehrkosten bei zu später Rückgabe.
Zahlt die Vollkasko alle Schäden am Auto?
Nein, Reifenschäden sind meist nicht abgedeckt. Oft wird vertraglich auch verboten, dass man mit dem Ferienauto auf unbefestigten Straßen, an den Strand oder Off-Road fährt. Kommt es auf solchen verbotenen Wegen zu Schäden, dann zahlt der Kunde selbst.
Worauf muss man bei der Übernahme achten?
Wie bei der Rückgabe des Wagens sollte man auch bei der Übernahme unbedingt ein Übergabeprotokoll erstellen: sämtliche Vorschäden und auch den Tankinhalt genau notieren. Auch die Reifen kontrollieren. Das erspart Ärger bei der Rückgabe. Geprüft werden muss auch, ob es im Fahrzeug Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten und auch ein Reserverad gibt.
Was kann man seinen Kunden noch raten?
Urlauber, die im Ausland mit Mietwagen unterwegs sind, sollten sich unbedingt über die Verkehrsregeln informieren. Die Automobilclubs geben zum Beispiel wichtige Tipps. Oft gelten für Verkehrsverstöße im Ausland viel härtere Strafen, etwa für zu schnelles Fahren, Telefonieren mit Handy am Steuer oder für Parkverstöße. Auch die Alkoholgrenzen sind anders als bei uns. Ein Zuviel wird oft strenger bestraft und teilweise sogar mit Gefängnis geahndet.
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