Autor: Volker aus Fürth
Datum: 24.07.10 11:24
Lt. ADAC gilt folgendes das ich von der ADAC Seite kopiert habe:
# Botschaften und Touristeninfo
Botschaft
Botschaft der Republik Moldau
Gotlandstraße 16
10439 Berlin
Telefon (030) 44 65 29 70
Telefon (030) 28 352 37 (Konsularabteilung)
Fax (030) 44 65 29 72
office@botschaft-moldau.de
srussu@botschaft-moldau.de (Konsularabteilung)
www .botschaft-moldau.de
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasada Republicii Federale Germania
Str. Maria Cibotari 35
2012 Chisinau
Telefon (22) 20 06 00, 20 06 01, 20 06 02
Fax (22) 23 46 80
info@chisinau.diplo.de
www.chisinau.diplo.de
Alle Angaben ohne Gewähr.
# Ein- und Ausreise / Zoll
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige
Zur Einreise und Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist der Reisepass erforderlich. Kinder unter 16 Jahren benötigen den Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild.
Die Einreisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Ausländer sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen nach Einreise bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Polizeidienststelle (Sectia de pasapoarte) anzumelden. Dort erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, die bei der Ausreise vorzulegen ist. Bei Hotelaufenthalten übernimmt die Rezeption die Anmeldung und die Hotelrechnung ist an der Grenze vorzulegen.
Kraftfahrzeuge
Sie benötigen Ihren Führerschein, den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Internationale Grüne Versicherungskarte.
Die Mitnahme des Internationalen Führerscheins wird empfohlen.
Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das Nationalitätszeichen muss am Fahrzeug angebracht sein.
Hund und Katze
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) und klinischer Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis).
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Moldau in ein EU-Land müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen
Zoll
Gebrauchsgüter
Zollfrei dürfen vorübergehend persönliche Gebrauchsgegenstände eingeführt werden (z.B. Film- und Fotokamera, Videogerät, Kofferradio,Tonbandgerät, tragbares Fernsehgerät, Musikinstrument). Es empfiehlt sich, alle wertvollen Gegenstände in die Zollerklärung einzutragen, um eine reibungslose Wiederausfuhr sicherzustellen.
Die Einfuhr von Waffen ist verboten.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei dürfen eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren, 2 l Bier, 1 l Wein oder andere alkoholische Getränke, Parfüm in angemessener Menge für Eigenbedarf und Reiseproviant bis zum Erreichen des Zielortes.
Andenken sowie Geschenke im Gegenwert von 50 Euro dürfen zollfrei eingeführt werden.
Ausfuhr
Erkundigen Sie sich bereits bei der Einreise nach den strengen Ausfuhrbestimmungen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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