Autor: Stef
Datum: 31.01.07 19:47
Hi hwf,
90- Tage Regel mit Nachweis gilt für Nicht Schengen-Bewohner,
Der Nachweis ist im Schadensfall auch nötig für die Krankenversicherung. hier in D.
Inwieweit rum. Grenzer seit dem 1.1.07 kontrollieren ob jemand zu lange in Schengen war weiß ich derzeit nicht.
Schengen Eingeborene sind innerhalb Schengens faktisch nicht kontrollierbar und Krankenversicherung gilt meist für Gesamt-Schengen-Staaten.
Sofern für Ein,- Ausreise nur Personalausweis ohne weitere Papiere ausreicht, kann kein Polizist oder Grenzer feststellen wo ich wie lange war.
Infosystem gab es an den Außengrenzen von Schengen oder auch USA für Angehörige von sogenannten Drittländern.
Gruß, Stef
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