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 Re: Meldepflicht bei längerfristigem Aufenthalt
Autor: hwf 
Datum: 29.01.07 13:51

Danke an Stef für die Info.

Jetzt wäre noch interessant, wenn jemand weiss, wie das umgekahrt gehandhabt wird, wenn man als Deutscher länger als drei Monate in Rumänien bleiben will. In den Bestimmungen steht, dass man pro Tag des Aufenthaltes einen bestimmten Geld-Betrag nachweisen muss. Wie hoch ist dieser?

Ausserdem wird angeblich der Nachweis einer Krankenversicherung verlangt. Was wird da als Nachweis (ausser der Europäischen KV-Karte) akzeptiert? So viel ich weiss, geben Privatversicherungen solche Karten nicht aus.

Davon abgesehen: Papier ist geduldig. In der Vergangenheit wurde vieles ganz anders gehandhabt als es in den Gesetzestexten stand. Deshalb diese Fragen an alle, die bereits Erfahrungen mit den jetzigen Vorschriften seit EU-Beitritt gemacht haben.

Interessant auch die Frage, wie kann festgestellt werden, wann jemand eingereist ist? In der Vergangenheit konnte man es am Stempel im Reisepass nachvollziehen. Dem Personalausweis kann man es nicht ansehen. Und dass jetzt, wo man darauf hinarbeitet, die Grenzkontrollen innerhalb der EU vollständig abzuschaffen, ein Informationssystem entsteht, das jeden Grenzübertritt nachvollzieht, kann ich mir nicht vorstellen. Das ist meines Wissens auch im SIS II nicht vorgesehen. Die 90-Tage-Aufenthalts-Frist gilt ja für alle EU-Länder. Zwischen Deutschland und Österreich z.B. kann man ja auch schon lange nicht mehr nachvollziehen, wer wann und wie oft die Grenze überschritten hat.


Gruss hwf



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