Autor: raikus
Datum: 10.11.05 17:41
Hi,
mit dieser Einladung ist ein Formular der örtlichen Ausländerbehörde (meist im oder beim lokalen Einwohnermeldeamt) gemeint. In diesem Formular sind die Daten der eingeladenen Person(en) (Namen, Adresse, Geb.-Datum, Passnr., etc.) vermerkt und man benötigt für die amtliche Bearbeitung einen Ausweis, entsprechende Einkommensnachweise (der letzten 3 Monate) und die Bearbeitungsgebühr (25 Euro?). Dieses Formular wird abgestempelt und man erhält einen Durchschlag, welchen man an den/die eingeladenen Personen übersenden muss.
Mit diesem Formular, welches im allgemeinen Einladung genannt wird, können die betreffenden Personen ohne den Nachweis einer entsprechenden Geldmenge aus Rumänien ausreisen. Meines Wissens nach ist diese Regelung weiterhin rechtskräftig...
Viele Grüße, raikus
|
|