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 Re: Aufenthaltsgenehmigung
Autor: grete 
Datum: 17.01.05 18:58

Hallo Ralf und alle,

das mache ich doch glatt! Hier die Auskunft des Auswärtigen Amtes, das bereits nach 2 Tagen geantwortet hat ( da sage noch einer unsere Beamten würden nichts für uns tun!!!)

Sehr geehrter Herr David,

eine telefonische Auskunft bei der Fremdenpolizei der Stadt Temeswar ergab, dass deutsche Staatsangehörige, welche im Ruhestand und Besitzer einer Eigentumswohnung in Rumänien sind, grundsätzlich in Rumänien einen Wohnsitz annehmen können. In solchen Fällen wird eine Aufenthaltsgenehmigung für sogenannte „andere Zwecke“ erteilt. Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:



- Nachweis des Besitzes der Eigentumswohnung

- Nachweis einer Krankenversicherung

- Ärztlicher Nachweis, dass Sie an keinen ansteckenden Krankheiten leiden

- Antragsgebühr von 30.000 Lei und eine Gebühr von ungefähr 100,- Euro/pro Person für die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung. Bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird eine Gebühr von 60 $ (umgerechnet in Lei) entrichtet.

- Anträge für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie nur bei der zuständigen Fremdenpolizei (Biroul pentru Straini si Probleme de Migrari Timis: 300038 Timisoara, str. Mocioni nr. 8 – 10).



Für eine Person, welche die rumänische Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, besteht auch die Möglichkeit die rumänische Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben. In diesem Falle erhält der begleitende Ehepartner eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung.



Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.



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