Autor: Hamlescher
Datum: 26.09.04 16:49
Hallo Oliver,
kann dich gut verstehen. Ich würde auch nichts überstürzen. Vorerst kann deine Freundin mal bis zu 3 Monaten ohne Visum zu Besuch kommen und mal sehen wie es ihr bei dir gefällt. Während dieser Zeit darf Sie aber nicht arbeiten (Schwarzarbeit-wird bestraft und zieht ein Einreiseverbot nach sich). Dann müsste Sie für 3 Monate wieder nach RO und dann wieder 3 Monate zu Besuch.
Solange ihr nicht verheiratet seid, kann Sie nicht länger hier bleiben. Sie kann jedoch einen Arbeitgeber suchen und einen Arbeitsvertrag abschließen, der von dem dt. Arbeitsamt genehmigt werden muss. Dann erhält Sie ein Arbeitsvisum und kann nach D kommen, allerdings auch nur befristet.
Wenn Ihr heiratet hat Deine Frau einen Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis die vorerst bis zu 3 Jahren befristet ist, dann wird sie unbefristet verlängert, soweit ihr noch zusammen lebt. Solange ihr zusammenlebt, wird Euch der dt. Staat nicht trennen.
Nach mindestens 3 Jahren kann Sie aber auch schon einen Antrag auf die dt. Staatsangehörigkeit stellen. Das dauert etwas länger und wenn die Einbürgerungszusage erhält muss Sie auf die rum. Staatsangehörigkeit verzichten.
Einfach, oder??
Lass Sie doch einfach mal nach D kommen und seht mal ob alles so ist, wie ihr Euch das vorstellt und ob es ihr hier gefällt. Du kannst Sie dann auch näher kennen lernen (es gibt leider einige Frauen, die eigentlich nur die Aufenthaltserlaubnis in D wollen).
Viel Glück
Gustav
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