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 Re: Zuwanderung eines Rumänen mittels Heirat
Autor: rolo 
Datum: 28.09.02 11:43

Hallo, nochmals zum Thema...
habe gerade auf meiner Festplatte noch was übers Thema Heiraten in Rumänien gefunden - ist zwar nicht mehr aktuell, aber hilft vielleicht doch etwas:

Eheschließung in Rumänien

Stand: Juni 1998

Die Eheschließung zweier Ausländer, aber auch die Eheschließung zwischen einem rumänischen und einem ausländischen Partner ist grundsätzlich möglich. Es ist empfehlenswert, daß sich einer der Verlobten rechtzeitig mit dem zuständigen Standesbeamten in Verbindung setzt, da es in Rumänien lokale Unterschiede geben kann, und bisweilen einzelfallbezogen entschieden wird, welche Unterlagen vorgelegt werden sollen. Eine Eheschließung in Rumänien ist in der Praxis als eher schwierig einzustufen, sofern nicht einer der Ehegatten die rumänische Sprache beherrscht und mit den örtlichen Gegebenheiten und Vorgehensweisen vertraut ist, oder ein rumänisch-sprechender „Vermittler / Helfer“, z.B. ein Bekannter, die Bürokratie erledigt.

1. Eine Aufenthaltsdauer vor der Eheschließung ist nicht festgelegt, sollte aber aufgrund von bürokratischen Hindernissen (Deutsche Botschaft, Beglaubigungen, Übersetzungen u.a.) sicherheitshalber mindestens 1 Woche betragen.

2. Einige Wochen vor dem grob geplanten Eheschließungstermin sollte sich einer der Ehepartner oder ein „Helfer“ mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um zu erfahren, welche Dokumente der betreffende Beamte fordert.

3. Üblicherweise müssen folgende Unterlagen - oft schon mehrere Tage vor dem Hochzeitstermin - vorgelegt werden:

- Geburtsurkunde im „Original-Original“ (also im Geburtsjahr ausgestellt; ganz wichtig! Eine neue Original - Abschrift wird meist nicht akzeptiert!), sowie Übersetzung (durch anerkannten Übersetzer) in beglaubigter Form (durch Notar).

- Ehefähigkeitszeugnis, das im Heimatland (z.B. Deutschland) ausgestellt wurde und von der Deutschen Botschaft in Bukarest, Str. Rabat Nr. 21, Haupteingang (oder evtl. einer der konsularischen Vertretungen) legalisiert wurde (ca. 15-20 DM, zahlbar in Lei). Öffnungszeiten: Nur 10-12 Uhr für gewönliche Bürger ohne ‘Beziehungen’.

Kostenpunkt der nötigen Übersetzungen: um die 40 DM.

- Reisepaß (Wichtig: Da der Paß das Einreisevisum enthält, sollte er - auch wenn es so verlangt wird - nicht länger als einen Tag aus der Hand gegeben werden! Ansonsten kann es Probleme bei Polizeikontrollen geben).

- Ärztliches Attest (medicala penuptial). Kostenpunkt (offiziell): 1600 US $ für Nicht-Rumänen (pro Person). Ist aber verhandelbar oder zu umgehen. Zusätzlich werden eventuell spezielle Gebührenmarken benötigt, die schwierig zu besorgen sind. Manchmal werden in den Hauptpostämtern welche verkauft (oft aber nicht in der verlangten Gebührenstaffelung), sofern es überhaupt welche gibt.

Weitere eventuell sinnvolle Dokumente: Original-Abschrift der Geburtsurkunde, Meldebescheinigung des deutschen Partners.

Der rumänische Ehepartner benötigt i.d.R.: Personalausweis, Original- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie) und ein ärztliches Attest, das aber dann meist kostenlos ist.

4. Die Anwesenheit von Trauzeugen ist momentan nicht vorgeschrieben, ein entsprechender Gesetzesentwurf ist aber wohl in Bearbeitung.

5. Sofern einer der Ehegatten der Landessprache nicht mächtig ist, muß ein anerkannter Dolmetscher zugegen sein. Man sollte darauf achten, daß dieser auch wirklich alles übersetzt. Kostenpunkt: um die 70 DM.

6. Für die Verwendung in Deutschland sowie für ein „Visum für Familiennachzug“ für den eventuellen Nicht-Deutschen Ehepartner ist die internationale Heiratsurkunde notwendig, die in der Form von der nationalen abweicht. Diese Urkunde sollte vor der Hochzeit beim zuständigen Standesbeamten beantragt werden. Falls dies nicht möglich ist, kann man sich an das zentrale Standesamt des rumänischen Innenministeriums (Protokollabteilung), Adresse: B-dul Gheorghe Cosbus Nr. 83-85, Bukarest, Sector 5, wenden.


7. Nach der Hochzeit muß diese Urkunde für die Verwendung in Deutschland und zu Visumzwecken vom rumänischen Außenministerium, Str. Spatarului Nr. 45, Bukarest, Nebeneingang ganz links, vorbeglaubigt werden. Öffnungszeiten: Nur bis 12 Uhr für Normalbürger). Dazu ist es nötig, die aktuellen Gebührenaushänge im Büro zu studieren. (Für Aus- und Inländer geleten unterschiedliche Gebühren. Ist einer der Partner Rumäne, kann er die günstigere Gebühr für Rumänen in Anspruch nehmen.). daraufhin muß man diese Gebühr bei der CEC-Bank ca. 500m von dem Ministerium entfernt bar einzahlen. Dafür wiederum muß ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Das Formular/die Quittung muß dann nach ca. 2 - 4 - stündigen Warten (als Normalbürger) in der richtigen Warteschlange vor dem Ministerium (wieder das Büro am Nebeneingang ganz links hinten) vorgelegt werden, wo die Heiratsurkunde dann legalisiert / vorbeglaubigt wird.

Danach muß die Heiratsurkunde in der Deutschen Botschaft nochmals beglaubigt werden (ca. 15-20 DM, zahlbar in rumänischen Lei). Auskünfte zum Visum werden ausschließlich in der benachbarten Konsularabteilung gegeben, wo man aber dann 2 - 5 Std. anstehen muß (als Normalbürger ohne Beziehungen) , oder anrufen kann (Tel Visastelle: (0040) (0)1 2300332 +2302605 + 2300357, Fax: 2302155, meistens wird aber auf Anrufe nicht reagiert, das Fax funktioniert manchmal). Tip: Immer Deutsch sprechen, so erreicht man mehr. (Ein Visum wird für Normalbürger ohne Beziehungen ausschließlich im Konsulat, Visastelle, erteilt, ansonsten für Leute mit Beziehungengerne auch ganz schnell mal in der Botschaft)

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit

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