Autor: Joachim
Datum: 26.02.23 08:50
Ich bin kein Rechtsexperte.
Normal müsste die Abmeldung in Deutschland ausreichen. Es könnte ja sein, dass man außer nach Rumänien, in ein ganz anderes Land auswandert. Möglicher Weise durch einen Arbeitsplatzverlust, oder einer neuen Arbeitsstelle in einem anderen Land auswandert..
Ich würde eine Copie meines Ausweises, wo der Wohnort vermerkt ist, zusenden. Es dürfte eigentlich nicht ausschlaggebend sein, dass man in Rumänien nie abgemeldet war, bzw. seinen Wohnsitz nie aufgegeben hat. Entscheident müsste die Abmeldung aus Deutschland sein. Die wollen natürlich weiter Geld kassieren. Aber wie gesagt ich bin kein Jurist und kenne den Vertrag nicht,
|
|