Autor: lagreu
Datum: 25.02.23 14:22
Hallo, miteinander ich hätte eine Frage, die ich hier hoffentlich im richtigen Forum platziert habe, ansonsten würde ich die Moderatoren bitten, sie in das richtige Forum zu verschieben.
Es geht um einen rumänischen Freund, der vorübergehend hier in Deutschland gelebt hat und einen Handyvertrag auf 2 Jahre abgeschlossen hat (Ohne Smartphone / nur Tarif) mit monatlicher Grundgebühr 10€. Nun ist er vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wieder nach Rumänien zurück und hat sich auch ordnungsgemäß beim hiesigen Einwohnermeldeamt abgemeldet. Um den Handyvertrag außerordentlich zu kündigen, verlangt der Provider nun die Abmeldung in DE (liegt vor) sowie die Neuanmeldung des Wohnsitzes in Rumänien. Das Problem besteht jetzt dahin, daß er sich beim damaligen Wegzug aus Rumänien dort nie abgemeldet und beim jetzigen Zuzug auch nicht wieder neu angemeldet hat. Was muß er jetzt in Rumänien tun, um den Zuzug nachzuweisen, damit der Mobilfunkprovider die vorzeitige Kündigung akzeptiert ?
Vielen Dank im Voraus für aufklärende Antworten.
Grüße aus Nürnberg
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