Autor: andyu2
Datum: 05.07.17 00:07
Sorry, verstehe nicht ganz die Hürde, die Sie meinen/sehen, den es gilt
Personenfreizügigkeit
Als Teil der Bilateralen I haben die Schweiz und die EU ein Abkommen über die Personenfreizügigkeit abgeschlossen. Dieses gewährt Bürgerinnen und Bürgern beider Parteien das Recht, in der EU oder in der Schweiz zu leben und zu arbeiten, sofern sie einen Arbeitsplatz oder eine andere Einkommensquelle haben.
Rund 1,3 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz und rund 450 000 Schweizerinnen und Schweizer in der EU profitieren von diesem Recht. Weitere 300 000 EU-Bürgerinnen und ‑Bürger überqueren täglich die Grenze, um in der Schweiz zu arbeiten. Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist ein Grundstein der bilateralen Beziehungen. Es ist untrennbar mit den anderen Verträgen der Bilateralen I verbunden, die der Schweiz den ungehinderten Zugang zum europäischen Binnenmarkt gewähren.
Die Schweiz war ausserdem mit den Studenten- und Jugendaustauschprogrammen der EU assoziiert. Seit 2014 nimmt sie als Drittland am Austauschprogramm Erasmus+ teil.
Quelle:
https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage_de/7690/Die%20Schweiz%20und%20die%20EU#Personenfreiz%C3%BCgigkeit+
Bei weiteren Fragen, kann ich Ihnen gerne mit einem qualifizierten Rechtsbeistand dienlich sein.
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