Autor: neam.tu
Datum: 28.08.15 08:40
Hallo, die Erstzulassungssteuer für ausländische Autos muss wohl jeder bezahlen, der ein ausländisches Auto in Rumänien zulassen will.
Ich habe aber gehört, dass das für Umzügler nicht gilt, d.h. wer aus einem EU-Land nach Rumänien zieht und sich dort dauerhaft anmeldet (rezidenta permanenta), kann sein in Hab und Gut inklusive Auto ohne weitere Kosten nach Rumänien bringen. Es fallen nur die üblichen Kosten für die Zulassung an, die Erstzulassungssteuer entfällt, und muss nur bezahlt werden, wenn das Auto in Rumänien verkauft werden soll.
Kann das jemand bestätigen?
Ich habe diese Information aus privater Quelle, es ist bei mir akut, ich bin dabei auszuwandern und möchte vermeiden, in Deutschland noch eine Adresse behalten zu müssen nur wegen des Autos.
Danke im Voraus
neam.tu
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