Autor: Walter-J.
Datum: 25.10.10 08:19
Nun, da ich ein bißchen Zeit habe, möcht' ich Dir antworten, bin aber nicht das Gesetzbuch (wenn Du verstehst was ich meine)!... Einem Besuch der Familie steht gar nichts im Wege! Ausgeschlossen ist nur die Beantragung irgend einer Sozialleistung auf deutschem Boden: Sozialhilfe, Krankenversicherung, ezetera, ezetera... dazu kommt ein Problem wenn Du selbst Mieter einer Wohnung bist. Dann wird es schwer ein Wohnrecht für die Menschen aus RO zu erhalten. Besitzt Du aber ein Eigentumshaus (oder Wohnung) die groß genug ist um weitere 3 Personen aufzunehmen, ist es ein bißchen leichter, aber Hilfe vom Staat ist nicht zu erwarten!... Für die Kinder wäre eine Lösung wenn Du und Deine Frau sie adoptieren würdet, Dein Vater könnte sich in Deutschland so lange aufhalten (bei Euch, natürlich) solange er als Turist mit gültiger Auslandskrankenversicherung (könnt ihr eine auch hier in D abschließen) gilt....
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