Autor: c-wolf
Datum: 15.10.09 14:41
Hallo TUffi,
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seitens der arge lag die mündliche bewilligung
V.a. als Unternehmer solltest du wissen, dass du in D solche sachen schriftlich brauchst. Mündlich lässt es sich nicht so leicht nachweisen.
Abgesehen davon, die ARGE haben nur selten die notwendige Sachkenntniss um so etwas abzuschätzen.
Das Schreiben der AB würde ich als berechtigt ansehen, da es tats. gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Unterhalt gesichert sein muss. Für Ehepaare ist es ein wenig anderes.
Du bist nicht verpflichtet etwas vorzulegen, aber hier ist es in der Tat so, dass du was von der AB willst (nämlich dass sie deiner Freundin der Recht auf Aufenth. u. EInreise wieder zusprechen). I.d.S. würde ich an deiner Stelle dem AB die Forderung erfüllen.
400 Eur werden nicht reichen, ich weiss es nicht genau, aber ich meine die Differenz zw. dein Einkommen und Miete muss mindestens der Sozialregelsatz für euch beide entsprechen (ca. 200-300 p.P.) Wie gesagt, das weiss ich nicht genau.
Solche Fragen wie oben kann dir hier wahrsch. niemand genau beantworten, für eine wirklich rechtsverbindliche Auskunft solltest du dich an einen Anwalt mit dem Fachbereich Ausländerrecht wenden.
Die Behörden sind oft selbst nicht auf dem neusten Stand.
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
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