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 verlust des rechts auf einreise und aufenthalt in D / dringend hilfe gesucht
Autor: tuffi 
Datum: 14.10.09 23:27

hallo zusammen,

wir (meine rumänische freundin und ich) haben zur zeit einige probleme mit den deutschen behörden. dazu folgender hintergrund:

meine freundin ist im januar 2008 nach deutschland eingereist. sie hat ein gewerbe angemeldet und mir in meinem job freiberuflich geholfen, dadurch war erst einmal ruhe bezüglich der behördlichen anforderungen zum lebensunterhalt und so weiter. im zuge der wirtschaftskrise ist diese einnahme quelle jedoch mehr und mehr uninteressant geworden, es lohnte sich einfach nicht mehr. während dieser zeit hat meine freundin selbstverständlich ihre steuern bezahlt und sie hat eine krankenversicherung.

auf grund von falschen beratungen und falschen informationen sind wir dann "zum amt" gegangen und haben für sie hartz 4 beantragt. 2 verschiedene personen der zuständigen arge sagten uns, es sei kein problem denn schliesslich sei sie ja eu bürgerin. einzige voraussetzung der arge war die abmeldung des gewerbes, denn sonst sei keine positive enscheidung des antrags möglich. seitens der arge lag die mündliche bewilligung sowohl für den hartz4 antrag als auch für die kosten ihrer wohnung bereits vor, bis das ausländeramt den stopp setzte. meine freundin hat einen anhörungsbogen erhalten, das man beabsichtige, folgende entscheidung zu treffen, nämlich die

"feststellung des verlusts des rechts auf einreise und aufenthalt im bundesgebiet gem. den bestimmungen des freizügG/EU"

begründung:

sie sind im januar 2008 aus rumänien kommend nach deutschland eingereist um sich dauerhaft hier aufzuhalten. sie stehen in deutschland weder in einem beschäftigungsverhältnis, noch sind sie selbständig tätig. ein gewerbe haben sie in deutschland nicht angemeldet. sie können ihren lebensunterhalt nicht selbst sichern und haben laut mitteilung der arbeitsförderung ... arbeitslosengeld II beantragt.

der verlust des rechts auf einreise und aufenthalt kann innerhalb von 5 jahren nach begründung des ständigen aufenthalts im bundesgebiet festgestellt werden, wenn die voraussetzungen für die freizügigkeitsberechtigung entfallen sind. in ihrem fall liegen die voraussetzungen nicht vor, da sie ihren lebensunterhalt nicht selbst sichern können (§5 abs. 5 freizügG/EU)

ich gebe ihnen die möglichkeit, sich zu der beabsichtigten maßnahme bis zum 12. oktober 2009 zu äußern.


danach eben der typische spruch wegen mitwirkung und blablabla. ich habe den sachbearbeiter beim ausländeramt angerufen und die möglichkeiten diskutiert. fristgerecht haben wir ihm schriftlich mitgeteilt, das ich mich verpflichte, für den lebensunterhalt meiner freundin aufzukommen, worauf telefonisch der hinweis auf eine erforderliche verpflichtungserklärung nachgeschoben wurde. dabei nervt mich als unternehmer aber an, das ich dem ausländeramt einblick in meine vermögensverhältnisse geben soll. jetzt zu meinen fragen:

- bin ich tatsächlich verpflichtet, dem ausländeramt meine einkommensteuer bescheide vorzulegen und eine aktuelle / vom steuerberater beglaubigte BWA ebenso? ich bin seit fast 10 jahren unternehmer, also kein existenzgründer zum zweck der aufenthalts sicherung

- man lese sich den oben genannten text sorgfältig durch, wie pervers ist das denn, die arge verlangt die abmeldung des gewerbes in absolut dilletantischer fachkenntnis und genau DAS wird meiner freundin im rahmen der anhörung jetzt zum verhängnis? ist das methode, um eu bürger 2. klasse los zu werden oder wie? wörtlich hieß es "nein, bei EU bürgern besteht da kein problem und eine arbeitserlaubnis braucht sie auch nicht, das war einmal"!!!!! ich war bei diesen gesprächen als zeuge dabei.

- ich bin mit ihr auf intensiver arbeitssuche, so das sie dauerhaft auch wieder auf eigenen beinen stehen kann. wie verhält es sich, wenn sie direkt einen arbeitsvertrag vorlegen kann? sofern sie bei mir wohnt, reicht ein 400 euro job? oder teilzeit? oder vollzeit?

- wie lange dauert es, bis sie eine arbeitserlaubnis in den händen hält? welche möglichkeiten gibt es, diese prozedur zu vereinfachen bzw. die arbeitserlaubnis ganz sicher zu bekommen?

- wie lange darf sie hier in deutschland überhaupt arbeiten? im internet sind dazu ziemlich widersprüchliche aussagen zu lesen. bei uns im kreis sind lt. statistik mehr als 700 rumänen vertreten, also offenbar weit mehr als in anderen gegenden. daher denke ich, das es schon mittel und wege gibt, hier dauerhaft zu arbeiten

für hilfreiche antworten wären wir sehr dankbar.

thx tuffi



Nachricht bearbeitet (14.10.09 23:36)

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 verlust des rechts auf einreise und aufenthalt in D / dringend hilfe gesucht  Neu  
tuffi 14.10.09 23:27
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