Autor: Noldi
Datum: 10.12.07 04:27
Hi, zum Thema auswandern, arbeiten, in D, - seit RO in EU ist...Es ist sehr schwierig.
Ich setze mal voraus, jemand kommt aus RO nach D und will hier arbeiten. O.K. Aber EU ist nicht gleich EU. Es gilt für ALLE EU-Bürger das " Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern ( Freizügigkeitsgesetz/EU- FreizügG/EU )vom 30.07.2004 , zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19 August 2007 .
Darin heisst es u. a. - Freizügigkeit bekommt nur, wer - entweder eine Arbeit nachweisen kann, wer selbstständig ist, wer über genügend finanzielle Mittel verfügt um nicht Sozialhilfe beantragen zu müssen, wer über eine ausreichende Krankenversicherung verfügt, oder wer über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügt, über das Arbeitsamt oder die jeweilige Firma. Oder- wer nicht erwerbstätig ist- muss krankenversichert sein und über Familienmitglieder verfügen, die hier über eine Freizügigkeit verfügen. Ich hab das jetzt alle was laienhaft ausgesprochen, aber richtig nachlesen kann man das bei Google, und dann eingeben - "Freizügigkeit von Unionsbürgern ".
Gruß, und viel Glück, - Arnold.
P.S. Ich rede hier von geregelter, normaler sozialversicherter Arbeit und nicht von Schwarzarbeit, oder anderen Sachen wie das da wohl einige der Forumnutzer hinzustellen versuchen. Wenn die zuviel Geld haben, können die ja ins P---f gehen, zu Hause ist umsonst- und vor allem gesünder . Man will ja auch noch die Rente genießen- gelle?!
Gruß, Arnold.
Nachricht bearbeitet (10.12.07 04:38)
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