Autor: raikus
Datum: 06.01.07 10:03
Hi,
bitte nicht Arbeits- und Niederlassungserlaubnis verwechseln, jeder EU-Bürger, also seit 1.1.07 auch jeder Rumäne genießt Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU, lediglich der Arbeitsmarkt verschiedener EU-Länder steht den Rumänen nicht vollständig zur Verfügung.
Zitat: "...Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten sowie von USA, Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland können visumsfrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Angehörige folgender Staaten, können für touristische Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten visumsfrei einreisen..."
"... Rumänien..."
ein weiteres Zitat:
"...Unionsbürger aus den neuen EU-Staaten genießen volle Freizügigkeit als
* Niedergelassene selbständige Erwerbstätige
* Empfänger von Dienstleistungen
* Erbringer von Dienstleistungen außerhalb der Sektoren Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige
* Selbständige Dienstleister aller Sektoren, soweit sie keine ausländischen Arbeitnehmer einsetzen
* Verbleibeberechtigte
* Rentner, Studenten sonstige Nichterwerbstätige gemäß der Freizügigkeitsverordnung
Für Dienstleister aus den Sektoren Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige, Gebäude-, Inventar- und Verkehrsmittelreinigung sowie Innendekoration (z.B. Werkvertrags-Arbeitskräfte im Metall-, Elektro-, Wald- und Fleischzerlegebereich) gelten Übergangsregelungen.
Für Arbeitnehmer ist weiterhin ein Arbeitsgenehmigungsverfahren erforderlich. Dieses kann allerdings nach der Einreise betrieben werden. Die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht kann in diesen Fällen erst ausgestellt werden, wenn eine Arbeitserlaubnis-EU der Arbeitsagentur vorliegt..."
Wenn man sich als Rumäne in Deutschland niederlassen möchte so muss man eigentlich nur noch herkommen und sich beim Einwohnermeldeamt mit einem festen Wohnsitz anmelden - so verstehe ich das.
Viele Grüße, raikus
Quelle: http://www.mannheim.de (Stadt Mannheim, Meldebhörde)
Viele Grüße
raikus (rum.-orth. Cristian)
Nachricht bearbeitet (06.01.07 10:06)
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