Autor: Kaiser Wilhelm
Datum: 28.12.06 12:34
joh, mich tät's allerdings auch interessieren wie's sich mit dem Rentenanspruch verhält, wenn ein Arbeitnehmer nach z.B. 15 Beitragsjahren ins Ausland wechselt und da 5 Jahre arbeitet. Inwiefern werden ihm denn diese Jahre gutgeschrieben?
Und was passiert mit etwaigen Versicherungen? Oder der sog. Riester-Rente usw. usw.?
So'n Umzug macht man nicht zum Spaß und wenn man kein Geld hat, was bei einem Harz IV (und nicht VI, das kommt nämlich noch und heißt Arbeitslager) Empfänger wohl nicht so ungewöhnlich ist, schon grad' dreimal net.
Sonst findet man sich womöglich´mittellos in einem Land wieder wo man die Standarts zur sozialen und arbeitnehmerischen Absicherung, sagen wir mal, etwas aus den Augen verloren hat. Und wenn man die Sprache nicht beherrscht, dann ist man auf Gedeih und Verderb dem großzügigen(?) Arbeitgeber ausgeliefert, der einem Milch und Honig -versprechend, hergeholt hat.
Wäre ich in der Lage (Harz IV), würd' ich den Teufel tun und in den Osten ziehen. Sowas macht man, wenn die Kohle da ist, net ohne. Ein "Harz IV" muß ja nicht unbedingt blöde sein.
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