Autor: raikus
Datum: 12.05.06 05:05
Hi,
die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland seit 1999 nicht mehr erlaubt. Das bedeutet, dass vorhandene doppelte Staatsbürgerschaften zwar nicht annuliert werden (Bestandsschutz), jedoch neue Anträge die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann erhalten wenn sie gleichzeitig die bisherige Staatszugehörigkeit offiziell aufgeben. Diese deutsche Regelung ist nicht konform mit geltendem EU-Recht, es steht zu erwarten, dass Deutschland im Jahre 2007 diese Regelung entweder aufweicht oder ganz abschafft. Mit anderen Worten sollte es theoretisch ab dem nächsten Jahr möglich sein, die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland neu zu erhalten.
Da du (karpatenwolfro) einen rumänischen Pass hast und einen Wohnsitz in Rumänien sollte es doch ein leichtes sein, einen rumänischen Ausweis zu erhalten. Ich könnte mir vorstellen, dass dazu ein Weg nach Rumänien notwendig ist (in der Botschaft wird das sicher nicht möglich sein). Leider kenne ich mich mit diesem Thema ganz so gut aus, die beste Ehefrau der Welt (nämlich meine) hat einen normalen rumänischen Pass (keinen mit diesem Eintrag "cetatean roman cu domiciliul in Germania") und einen normalen rumänischen Ausweis.
Viele Grüße, raikus
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