Autor: Heron Invictus
Datum: 21.10.05 12:25
Hallo Schweizer,
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in seinem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass z.B. Einkünfte eines Bürgers, der in einem Staat seinen Wohnsitz hat und aus dem anderen Staat Einkünfte bezieht, in beiden Staaten besteuert werden.
Zur Gestaltung der Abkommen, die eine Doppelbesteuerung verhindern sollen, werden 4 Prinzipien herangezogen:
* Wohnsitzlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
* Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem ihr Einkommen stammt.
* Welteinkommensprinzip: Der Steuerpflichtige wird mit seinem Welteinkommen besteuert.
* Territorialprinzip: Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.
Für Inländer im deutschen Einkommensteuerrecht gilt: Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip. Für Nicht-Inländer im deutschen Einkommensteuerrecht gilt: Quellenland- und Territorialprinzip.
Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz ist zum Beispiel eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland und in Spanien ein Sparkonto hat, mit den Zinsen aus diesem Sparkonto grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Das DBA mit Spanien regelt, ob die Zinsen von Deutschland oder Spanien besteuert werden dürfen.
Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden gibt es mehrere Möglichkeiten:
* die Freistellungsmethode unter Einbezug des Progressionsvorbehaltes
* die Anrechnungsmethode
* die Abzugsmethode
Welche Methode Anwendung findet ist in dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.
Ziel der Doppelbesteuerungsabkommen ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, nicht jedoch das Herbeiführen einer Doppelnichtbesteuerung.
Um die einzelnen Mitgliedstaaten bei der Abfassung ihrer Abkommen zu unterstützen (und auch um Doppelnichtbesteuerungen zu vermeiden) werden von Experten der OECD in unregelmässigen Abständen Musterabkommen erarbeitet. Der dazu erscheinende Kommentar ist eine wichtige Auslegungshilfe bei Streitfragen.
Welches Prinzip wie angewandt wird kann man niur mit Hilfe eines Steuerberaters (aus Deutschland) klären.
Viel Erfolg
H_I
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