Autor: Wilhelm
Datum: 12.11.06 14:31
Hallo Uwe und Ioana,
Es gibt Unterrichtseinrichtungen für Übersetzer und Dolmetscher.
Für beide Berufe muß man nach Studium Prüfungen ablegen und nachher kann und darf man den "Zusatz "öffentlicher bestellter und beeidigter Übersetzer/Dolmetscher" führen . es ist eine freiberufliche Tätigkeit wie auch eine Vollzeitbeschäftigung ,möglich .
Info , können Sie unter www.afl.bildung.hessen.de oder bei jedem Landgericht., erhalten.
Zusätzlich unter www.afl.bildung.hessen.de , können Sie alle Einzelheiten für Übersetzer-und Dolmetscherprüfung , erhalten. Ich schreibe aus eigener Erfahrung,ich habe es hinter mir.
Viel Erfolg
Wilhelm - 12.11.2006/
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