Autor: Günther
Datum: 21.07.03 13:17
Hallo Jörg,
ist es schon so weit ?
Der (deutsche) Vater des Kindes kann sich bereits vor der Geburt des Kindes eine Vaterschaftanerkennung machen. Dies geschiet vor einem Notar. Dann ist das Kind sofort nach der Geburt Deutsche(r).
Die Mutter, da sie ein deutsches Kind hat, bekommt somit einen Aufenthaltstitel. Einzige Voraussetzung, sie hält sich zum Zeitpunkt der Geburt , rechtmäßig im Bundesgebiet auf (z.B. innerhalb der 3 Monate).
Am sichersten ist aber, man(n) heiratet die gute Frau, dann gibt es diesbezüglich keine Probleme mehr !
Gruß
Günther
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