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 Re: Scheidung in Rumänien aus Deutschland !!!!
Autor: Plutoto 
Datum: 23.09.12 19:00

Hallo Ely,

die Frage, welches Gericht zuständig ist, beantwortet sich nach der EuEheVO, die an den gewöhnlichen Aufenthalt anknüpft. Davon hängt auch bei fehlender Rechtswahl das anwendbare Recht ab (Art. 8 ROM III VO).

Du müsstest also mitteilen, welcher Ehegatte sich wann wo gewöhnlich aufgehalten hat.

Zu den Kosten, vgl. die Antwort, die ich Juan am 23.9.2012 gegeben habe.

Viele Grüße
Plutoto

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ojd 17.09.12 18:51
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Plutoto 23.09.12 19:00


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