Autor: Albastru
Datum: 28.02.07 23:13
Also in Bayern sieht (besser gesagt sähe) die Prüfung folgendermaßen aus:
Die Prüfung ist sehr anspruchsvoll, ausserdem brauchst du ein Fachgebiet (Wirtchaft, Recht, Technik, etc.) und musst neben allgemeinsprachlichen Texten auch Fachtexte übersetzen. Dann musst du verschiedene Fragen zu dem Fachgebiet auf beiden Sprachen beantworten können, Texte aus dem Stegreif übersetzen, landeskundliche Fragen (über staatliche Einrichtungen, Rechtsordnung, geographische, geschichtliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle Verhältnisse des Sprachraums der zu prüfenden Sprache und Deutschlands) beantworten, und einen landeskundlichen Aufsatz zu einem vorgegebenen Thema -in deinem Fall auf Deutsch (in der Nicht-Muttersprache)- schreiben.
Hier kannst du dir Beispieltexte anschaun:
http://afl.bildung.hessen.de/pruefung/staatliche_pruefungen/texte/text1.pdf
Für eine solche Prüfung braucht man auch bestimmte Voraussetzungen:
Bewerber müssen neben einer Fachhochschul- oder Hochschulreife entweder eine dem 3-jährigen Studium an der Fachakademie entsprechende Ausbildung zum Übersetzer/Dolmetscher, oder eine der Berufsausbildung für Übersetzer/Dolmetscher entsprechende Berufspraxis als Übersetzer/Dolmetscher nachweisen.
Nachricht bearbeitet (28.02.07 23:18)
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