Autor: saarmala
Datum: 14.04.06 15:47
Soweit ich weiß genießen rum. unternehmen schon lange niederlassungsfreiheit in der EU, also das recht, hier filialen zu eröffnen und geschäfte zu machen. Das mit der dienstleistungsfreiheit geht nur insofern die firma aus einem mann besteht (keine angestellte aus dem ausland dürfen in D tätig werden ohne arbeitsgenehmigung). Theoretisch ist viel möglich nur keiner (ihk, gewerbeamt, etc.) hat ahnung wie es genau funktioniert... In der pflegeberufe ist außerdem eine genehmigung der gesundheitskassen nötig (meine frau ist auch krankenschwester , hat aber die idee einen pflegedienst zu betreiben aufgegeben wegen der großen bürokratieaufwand). Ich selber schlage mir den kopf wie man als selbständiger (rumäne) hier legal tätig werden kann. Falls du weiter gekommen bist, lass von dir hören und viel glück!
sanatate, bucurii si bomboane la copii
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