Autor: francilici
Datum: 28.12.05 07:53
Hallo Chrisak 33,
also ich habe in Deutschland etwa 20 Jahre lang Zollpapiere gemacht auch für unsere damalige Firma in Lugoy.
Wenn Du Artikel von RO nach DE ausführen willst musst Du eine Rechnung schreiben und auf dieser Rechnbung diese sog. EUR.1 - Erklärung schreiben und unterschreiben.
Diese besagt, dass die Ware in RO hergestellt wurde, somit ist in DE kein Zoll zu bezahlen, aber als Firma die 16% MWSt, das heisst auch, dass Du hier in RO bei dem Hädnler wo Du diese Ware kauft erklärst, dass diese nach DE geliefert wird, damit er Dir die RO- TVA von 19% abzieht.
Hört sich nun evtl. etwas kompliziert an, ist es aber nicht.
Bist Du nun evtl. eine Privatperson, dann kannst Du, wenn es nur 1 Möbelstück ist, dies auch als Geschenk mit nach -D- nehmen.
Bei weiteren Fragen, einfach mal schreiben.
europesrl@gmx.net
Gruss
francilici
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