Autor: Rolo
Datum: 20.11.02 08:49
HAllo,
ich meine, da müsste es Sondervorschriften geben, aber ob die vom Zoll akzeptiert werden, ist wieder eine andere Frage. Du kannst ja bei den Zollämtern nachfragen.
Hier ein Vordruck, der Deinem Anliegen entsprechen müsste (glaube ich)
http://www.zoll-d.de/e0_downloads/b0_vordrucke/b0_zoelle/0350_zollanmeldung_uebersiedlungsgut.pdf
Vor ein paar Jahren war es kein grösseres Problem, mit einer vom Rathaus bestätigten / beglaubigten Liste der Haushaltsgüter (Stempel und Unterschrift unter der Liste) umzuziehen.
Klar, Schmiergelder fielen trotzdem an, ebenso Einfuhr-Zölle für Luxusartikel, wie z.B. Ledersofas usw.
Aber die rumänischen Vorschriften ändern sich laufend.
Ich denke ausserdem, man sollte die Teile bei der Ausfuhr aus der EU verplomben lassen, ansonsten verlanden die Ungaren eine "Sicherheit" dafür, dass die Ware nicht in Ungarn verkauft wird. Die sollte man dan aber zumindest offiziell an der Grenze nach Rumänien wieder zurückbekommen. Eigentlich.
Gruss Rolf
|
|