Autor: Rolf1
Datum: 27.04.04 08:25
Hallo,
wenn Du eine Firma hast und der Empfänger auch, kann Du eine RG ohne MwSt ausstellen.
Allerdings musst Du die Ausfuhr aus der EU nachweisen können (für spätere Finanzkontrollen in Deinen Räumen).
Dieser Nachweis erfolgt je nach Wert verschieden:
Über einem Warenwert (Rechnungswert) von 1000 EUR musst Du ja sowieso eine Ausfuhranmeldung (gelber Durchschlag) mitschicken. Diese wird ja wie üblich vor Ausfuhr vom örtlichen Zollamt abgestempelt. Ausserdem muss der gelbe Durchschlag an der EU-Aussengrenze (bzw. bei Luftfracht am Flughafen) nochmals abgestempelt werden. Diesen gelben Durchschlag solltest Du dann für Deine Unterlagen (als Beweis für die Ausfuhr) zurückbekommen. Ausserdem sollte die ausführende Spedition eine offizielle "Ausfuhrnbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke" ausstellen und Dir zukommen lassen.
Wenn Du diese nicht bekommst, solltest Du zumindest den Empfänger bitten, auf einer Rechnungskopie den Erhalt der Ware mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen (besser als gar nichts zu haben).
Bei einem Warenwert von unter 1000 EUR benötigst Du keine Ausfuhranmeldung, aber dafür muss der Zoll eine der Rechnungskopien abstempeln - auch diese solltest Du zurückerhalten. Darum kümmert sich i.d.R. die Spedition.
Ausserdem: Msch' Dir am besten noch eine Kopie des unterschriebenen Frachtbriefs für Deine Unterlagen.
Wir man eine Ausfuhranmeldung ausfüllt, kann ich Dir hier nicht erklären, das würde den Rahmen sprengen. Jedenfalls benötigst Du dafür eine Zollnummer. Wenn Du keine hast, kannst Du auch Deine Spedition beauftragen, die Zollpapiere für Dich zu erstellen.
Alles klar!?
Rolf
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